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Die KfW erhöht ab 17.08.2010 die Zinskonditionen in den Programmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden (Programme 151 und 152) um 30 BP.
Energieeffizient Sanieren (Programm Nr.: 151/152): Zusammenführung der Zinskonditionen im Programm Energieeffizient Sanieren Ab 01.07.2010 gilt im Programm Energieeffizient Sanieren ein einheitlicher Zinssatz für Einzelmaßnahmen und die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Damit wird die Förderung für die Kreditnehmer noch einfacher und transparenter. Eine erste Anpassung der aus Bundesmitteln subventionierten Zinssätze erfolgte bereits zum 30.04.2010. Der Zinssatz im Programm Energieeffizient Sanieren (Programm Nr. 151/152) beträgt ab 01.07.2010 (bei 20-jähriger Laufzeit und 10-jähriger Zinsbindung) einheitlich – sowohl für Sanierungen zum Effizienzhaus wie auch für Einzelmaßnahmen – 2,35 % p.a. nominal. Im Programm Energieeffizient Bauen (Programm Nr. 153) bleibt der Zinssatz unverändert und gilt auch für die neuen Förderstufen KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen (Programm Nr.: 151 und 153): Verrechnung des Tilgungszuschusses Sowohl der neu eingeführte Tilgungszuschuss im Programm Energieeffizient Bauen als auch der Tilgungszuschuss im Programm Energieeffizient Sanieren wird in Zusagen ab dem 01.07.2010 immer auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (d.h. Beibehaltung der vierteljährlichen Annuitäten bei Verkürzung der Gesamtlaufzeit des Darlehens). Alle wohnwirtschaftlichen Förderprogramme: Änderungen im Zusageschreiben Bezugnahme auf den Antragseingang bei der KfW. In den Zusagen nach den ab 01.07.2010 geltenden Programmbedingungen wird zukünftig auf das Datum des Antragseinganges bei der KfW und die geltenden Programmbestimmungen hingewiesen.
Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen zum 01.07.2010. Es handelt sich um die Themen: 1. Energieeffizient Bauen und Sanieren 2. Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Umbauen 3. Abruffristverlängerung in den Programmen Wohneigentumsprogramm und Wohnraum Modernisieren 4. Vorzeitige Rückzahlung in ausgelaufenen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen. Nähere Infos hierzu finden Sie auf der Homepage der KfW. Besonderer Hinweis: Ab dem 01.07.2010 werden für die Förderstufen im Programm Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren für Einzelmaßnahmen und die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus einheitliche Zinssätze eingeführt werden. Die Differenzierung der Förderung erfolgt dann ausschließlich über die Höhe der Tilgungszuschüsse.
Die KfW erhöht zum 30.4.2010 die Konditionen in den Programmen 151 und 153 wie folgt: 151: 10/2/10 + 0,4%, 151: 20/3/10 + 0,4%, 151: 30/5/10 + 0,3%; 153: 10/2/10 + 0,4%, 153: 20/3/10 + 0,4%, 153: 30/5/10 + 0,3%.
mit der gestrigen (27.01.2010) Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Verwendung von Mitteln im Vorgriff auf den Bundeshaushalt 2010 die Zusagetätigkeit in den Programmen:
• Energieeffizient Sanieren (151/152/430)
• Energieeffizient Bauen (153/154) wieder aufgenommen worden ist.
Vorrangig werden nun die bereits im Hause der KfW vorliegenden Anträge schnellstmöglich bearbeitet bzw. zugesagt werden. Für die Zusagen in den wohnwirtschaftlichen Programmen gilt der Konditionsschutz. Alle in diesen Programmen bei der KfW eingehenden Anträge werden mit dem Zinssatz zum Zeitpunkt des Antragseingangs zugesagt, sofern nicht zum Zusagezeitpunkt ein günstigerer Zinssatz gilt.
6.1.2010: Da der Bundeshaushalt für das Jahr 2010 noch nicht in Kraft getreten ist, sind KfW-Zusagen für die Programme „Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)“ und „Energieeffizient Bauen (153/154) vorübergehend nicht möglich. Anträge können jedoch weiterhin gestellt werden. Die Bundesregierung strebt an, in der 3. Kalenderwoche eine tragfähige Übergangslösung durch den Deutschen Bundestag billigen zu lassen. Bitte beachten Sie diese Verzögerungen bei der Finanzierungsplanung.
















