Wohneigentum bietet steuerfreie Verkaufserlöse oder Sicherheit im Rentenalter durch Zusatzeinkommen in Form von Mieteinnahmen. Anleger, die in gute Lagen und in ausgesuchte Objekte investieren, bilden inflationsgeschützes Sachwertvermögen.
Die meisten Anleger sind zunächst Anfänger auf dem Gebiet der Immobilien und scheuen sich insbesondere auch vor dem Thema „Steuern“. Im heutigen Finanzdschungel wird es immer wichtiger die richtige Kapitalanlage zu finden, insbesondere im Hinblick auf eine ausreichende Altersvorsorge. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten Kapital gewinnbringend anzulegen: Aktien, Investmentfonds, Festgeld usw. Doch keine dieser Investitionsmöglichkeiten ist vor allem sicherer und dabei lukrativ, wie eine Steuerimmobilie. Sie ist eine sichere Kapitalanlage, die, wie das Wort schon verrät, eine sehr gute Möglichkeit zum Einsparen von Steuern gewährleistet. Beim Kauf einer, aus steuerlicher Sicht, sinnvollen Immobilie zur Fremdvermietung, gibt es drei Immobilientypen zur Auswahl, bei denen die Höhe und die Dauer der Abschreibungen variieren. Die Steuerrückerstattungen, die durch den Kauf einer Immobilie erzielet werden, können langfristig nicht unerheblich zum Vermögensaufbau dienen.
Eine vermietete Eigentumswohnung bringt Einnahmen. Diese Einnahmen werden im Steuerrecht als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung behandelt. Ihnen entgegen setzen kann man alle Kosten, die in Verbindung mit der Wohnung entstehen. Dabei zählen die Kosten für den Kauf, für Vermietung und Verpachtung, sowie für evtl. Schuldzinsen für die Finanzierung der Eigentumswohnung zu den Ausgaben, die man entsprechend gegen rechnen kann. Aber auch die Kosten für die Hausverwaltung und alle weiteren Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, die man nicht auf den Mieter umlegen kann, können steuerlich berücksichtigt werden. Der Eigentümer kann aber auch die Grundsteuer steuerlich geltend machen, ebenso wie die Bildung von Rücklagen für Reparaturen und Instandhaltung, auch wenn er die Wohnung selbst nutzt. Ebenfalls sind dann Versicherungen steuerlich zu berücksichtigen, wobei Mieter auch die Hausratversicherung berücksichtigen können, die oftmals vom Vermieter ohnehin verlangt wird, um sein Hab und Gut vor Schäden zu schützen.
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