Die klassische Form der Finanzierung Ihrer Immobilie ist das Annuitätendarlehen. Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten). Die Höhe der zu zahlenden Rate über die gesamte Laufzeit gleich (sofern eine Zinsbindungsfrist über die gesamte Laufzeit vereinbart wurde). Die Annuitätenrate oder kurz Annuität setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils. Am Ende der Laufzeit ist die Kreditschuld vollständig getilgt.
Das Anschlussdarlehen bezeichnet man auch als Umschuldung. Als Anschlussfinanzierung bezeichnet man den Abschluss einer erneuten Zinsfestschreibung anhand eines bestehenden Darlehens. Eine Umschuldung wird vorgenommen, wenn der Kreditnehmer in diesem Zusammenhang auch die Bank wechselt.
Als Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben bezeichnet. Das Bauspardarlehen ist mit einem bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten Zinssatz ausgestattet. Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfordert ein Mindestsparguthaben (40 % bis 50 % der Bausparsumme) und das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die sich aus der Bausparsumme, dem Sparguthaben und der Spardauer errechnet. Die Belastung des Grundstücks/Objekts durch das Bauspardarlehen darf nicht mehr als 80 % seines Beleihungswerts betragen.
Beim Cap-Darlehen ist im Vergleich zum variablen Darlehen der Zins nur bis zu einer bestimmten Obergrenze variabel. Übersteigt der EURIBOR diese Obergrenze, wird der Zins des Cap-Darlehens nicht mehr nach oben angepasst.
Das ist der Zinssatz, zu dem sich große europäische Banken untereinander Kredite vergeben.
Als Fest-Darlehen bezeichnet man Darlehen ohne laufende Tilgung, weil es „fest“ am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird.Beim Festdarlehen beschränkt sich somit die monatliche Kreditrate an die Bank nur auf die Zinszahlung. Während der Laufzeit spart der Darlehensnehmer z.B. in einen Bausparvertrag, eine Lebensversicherung, einen Fondsparplan, in Wertpapiere oder in Aktien. Das so angesparte Vermögen wird am Ende der Laufzeit für die Tilgung des Festdarlehens verwendet.
Bei der Immobilienfinanzierung steht Planungssicherheit an erster Stelle. Ein Forwarddarlehen ist ein klassisches Annuitätendarlehen, das mit Sondervereinbarungen abgeschlossen wird. Der Darlehensnehmer sichert sich den Zinssatz von heute für ein Darlehen in der Zukunft. Voraussetzung ist die Existenz einer Immobilie, über die die Bank eine Besicherung vollziehen kann. Diese Form wird genutzt, wenn die Zinsbindung des laufenden Darlehens erst in zwölf bis 60 Monaten ausläuft und die aktuell günstigen Zinsen gesichert werden sollen.
Fester (fixer), nicht veränderlicher Zinssatz, der für eine bestimmte Dauer vertraglich festgelegt wird.
KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW Bank bietet zahlreiche Förderprogramme für Privatleute und Unternehmer. Sie vergibt ihre Mittel nicht selbst, sie müssen über ein durchleitendes Institut beantragt werden. Die Förderangebote sind zahlreich (private Wohnungsbau, ökologisches Bauen, etc.) und wer die Inhalte beachtet und die Bedingungen erfüllen kann, hat gute Aussichten auf ein zinsgünstiges Förderdarlehen.
Das Kombinationsdarlehen setzt sich aus mindestens zwei Darlehensteilen zusammen, welche von verschiedenen Produktpartnern vergeben werden.Die Aufteilung des Darlehens auf zwei Produktpartner ist immer dann sinnvoll, wenn hierdurch für den Darlehensnehmer insgesamt ein möglicher Zinsvorteil entsteht, der sich in einer niedrigeren monatlichen Belastung widerspiegelt.
Konstantdarlehen sind Volltilgerdarlehen mit einer Laufzeit von rund 30 Jahren. Durch die verlängerte Laufzeit sind die monatlichen Raten jedoch deutlich geringer als bei einem normalen Volltilgerdarlehen.Konstantdarlehen setzt sich aus dem Vorausdarlehen und dem Bauspardarlehen zusammen.
Kredit zum Erwerb einer Solaranlage. Wird nicht von jeder Hausbank begleitet.
Ein Privatkredit (Sofortkredit) hilft Wünsche zu erfüllen: ein neues Auto, ein Urlaub oder andere Dinge. Wer plant einen Kredit aufzunehmen, möchte sich Dinge leisten, für die er sonst über einen längeren Zeitraum sparen müsste. Ein Privathaushalt profitiert bei einem Kredit davon, dass ihm von der Bank Liquidität gewährleistet wird. Was jedoch oft unterschätzt wird: Bei einem Kredit, der in Raten abbezahlt werden soll, dürfen die verzinsten Raten die eigene Bonität nicht übersteigen.
Beim variablen Darlehen wird keine Zinsbindung vereinbart. Der Zins wird in regelmäßigen Abständen an den aktuellen Geldmarktzinssatz EURIBOR angepasst. Das ist der Zinssatz, zu dem sich große europäische Banken untereinander Kredite vergeben.
Das Cap-Darlehen ist ein variables Baufinanzierungsdarlehen mit einer vertraglich vereinbarten Zinsobergrenze.
Das Kombinationsdarlehen setzt sich aus mindestens zwei Darlehensteilen zusammen, welche von verschiedenen Produktpartnern vergeben werden.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf der Darlehensgeber (Bank) fordern, wenn er ein grundpfandrechtlich gesichertes Verbraucherdarlehen (bspw. Immobiliendarlehen) mit einem über eine längere Laufzeit vereinbarten festen Zinssatz vor dem ersten möglichen Kündigungstermin des Kunden zurücknimmt. Das Gleiche gilt für Nicht-Verbraucherdarlehen. Allerdings kommt es dabei nicht auf die grundpfandrechtliche Sicherung des Darlehens an. Der erste mögliche Kündigungstermin fällt im Allgemeinen auf den Termin des Auslaufens der Zinsbindungsfrist.Die Vorfälligkeitsentschädigung bezieht sich immer auf den Zeitraum, für den die Darlehensgeberin (Bank) auf eine rechtlich geschützte Zinserwartung verweisen kann. Dieser Zeitraum erstreckt sich stets vom Termin der vorzeitigen Rückzahlung bis zum ersten möglichen Kündigungstermin des Darlehensnehmers, beim Fünfzehnjahresdarlehen ist dieser erste Kündigungstermin spätestens 10 1/2 Jahre nach Darlehensauszahlung erreicht.
Begriff des Bürgerlichen Rechts. Gleichzeitig gegen eine Leistung des anderen Teils ist eine Leistung zu bewirken, i.Allg. bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und bei gegenseitigen Verträgen.